Bisher wurden überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, Druckgeräte und Ex-Anlagen ausschließlich von den amtlichen Überwachungsorganisationen in deren jeweiligem...
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und übernehmen für Sie die Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR), Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und einschlägigen Normen, DIN EN, VDI und VDE Regelwerk, als Befähigte Person, Sachverständiger und / oder Sachkundiger.
Selbstverständlich erstellen wir Sachverständigengutachten auf allen genannten Gebieten.