Technische Regel für Betriebssicherheit 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (TRBS 1121) GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007, S. 311 Hier der Link zur...
Effiziente und rechtssichere Entlastung des Bauherrn durch umfangreiche Erfahrung bei Neubau, Umbau und Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Banken, Verwaltungs- und Produktionsgebäuden, Umgang mit Gefahrstoffen, Altlasten, Asbestsanierung (TRGS 519), Schadstoffsanierung und Arbeiten auf Altlasten mit Sachkunde nach BGR 128.
Unsere Mitarbeiter erfüllen die Anforderungen der Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30 und verfügen über die erforderlichen Eignungsnachweise.